Spenden und Steuern

KDE e.V. ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des BGB. KDE e.V. ist laut seiner Satzung dazu verpflichtet, alle Spenden zur Unterstützung des KDE-Projektes zu verwenden. KDE e.V. ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Darmstadt vom 3. 4. 2009 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, da der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

KDE e.V. fördert die Volks- und Berufsbildung nach Abschnitt A, Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV und ist daher berechtigt für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge können also steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:

Wenn sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Am einfachsten geht das per Email an den Vorstand des KDE e.V.

Auf unserer Website finden Sie mehr Informationen zum Thema “Spenden an den KDE e.V.”. Vielen Dank für Ihre Unterstützung des KDE Projektes über den KDE e.V.