Spenden und Steuern
KDE e.V. ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des BGB. KDE e.V. ist laut seiner Satzung dazu verpflichtet, alle Spenden zur Unterstützung des KDE-Projektes zu verwenden. KDE e.V. ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften 1, Berlin vom 10. 10. 2023 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, da der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
KDE e.V. fördert die Volks- und Berufsbildung nach Abschnitt A, Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV und ist daher berechtigt für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können also steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:
- Für Spenden oder Zuwendungen bis einschließlich 300 €:
- Vermerken Sie auf dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) als Betreff im Textfeld das Wort "Spende" und
- Reichen Sie beim Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg des Vereins ein. Dieser Beleg steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Sie brauchen ihn nur auszudrucken.
- Für Spenden oder Zuwendungen über 300 €:
- Vermerken Sie auf dem Zahlungsbeleg neben dem Wort "Spende" auch zusätzlich Ihre vollständige Adresse.
- Sie erhalten dann von uns auf Anfrage per Post eine Zuwendungsbestätigung. Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein. Den Zahlungsbeleg brauchen Sie dann nicht mehr einzureichen.
Wenn sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Am einfachsten geht das per Email an den Vorstand des KDE e.V.
Auf unserer Website finden Sie mehr Informationen zum Thema "Spenden an den KDE e.V.". Vielen Dank für Ihre Unterstützung des KDE Projektes über den KDE e.V.