Spenden und Steuern
KDE e.V. ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des BGB. KDE e.V. ist laut seiner
Satzung dazu verpflichtet, alle Spenden zur
Unterstützung des KDE-Projektes zu verwenden. KDE e.V. ist laut Freistellungsbescheid
des Finanzamtes Darmstadt vom 5. 9. 2006 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der
Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, da
der Verein gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
KDE e.V. fördert die Volks- und Berufsbildung nach Abschnitt A, Nr. 4 der Anlage 1 zu
§ 48 Abs. 2 EStDV und ist daher berechtigt fü Spenden und Mitgliedsbeiträge
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können also steuerlich geltend gemacht werden. Dabei
sind die folgenden Dinge zu beachten:
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Für Spenden oder Zuwendungen bis einschließlich 200 €:
- Vermerken Sie auf dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung
(z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) als Betreff im Textfeld
das Wort "Spende" und
- Reichen Sie beim Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg des
Vereins ein. Dieser Beleg steht Ihnen
hier als PDF-Dokument
zur Verfügung. Sie brauchen ihn nur auszudrucken.
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Für Spenden oder Zuwendungen über 200 €:
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Vermerken Sie auf dem Zahlungsbeleg neben dem Wort "Spende" auch zusätzlich
Ihre vollständige Adresse.
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Sie erhalten dann von uns auf Anfrage per Post eine Zuwendungsbestätigung.
Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein. Den Zahlungsbeleg
brauchen Sie dann nicht mehr einzureichen.
Wenn sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Am einfachsten geht das
per Email an den Vorstand des KDE e.V.
Auf
unserer Website finden Sie mehr
Informationen zum Thema "Spenden an den KDE e.V.". Vielen Dank für Ihre
Unterstützung des KDE Projektes über den KDE e.V.